Schon seit vielen Jahren gibt es im Stadtteil einige Eng- und Problemstellen entlang den Strassen, bei  denen parkende Fahrzeuge für häufig unhaltbare Situationen für Fussgänger und insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder Gehhilfen sowie Rollstuhlfahrer sorgen. Das ist auch weidlich bekannt, wurde von Bürgern in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Verwaltungsorganen angesprochen und – leider – nie „gelöst“. 

Jetzt möchte die Stadt Freiburg aber – endlich – aktiv werden. Und zwar an zwei aus ihrer Sicht besonders neuralgischen Stellen: Entlang der Stadtstraße zwischen Immentalstraße und Hauptstraße sowie der Wintererstraße zwischen Mozartstraße und dem Anwesen Nr. 26 (Wintererstrasse). Dort will die Stadt zeitnah für eine „Aufhebung des behindernden Gehwegparkens“ sorgen (siehe Beispielbild aus der Stadtstrasse – würde der PKW „ordnungsgemäß“ hinsichtlich Strassenmarkierung parken, wäre der Gehweg nicht mehr nutzbar..).

Darüber wurde der Bürgerverein Herdern-Neuburg in einem Schreiben Mitte September informiert und gebeten, diese Neuregelungen beim Parken zu kommentieren bzw. im Stadtteil bekannt zu machen.

Gründe für die nun vorgesehenen Massnahme der Stadt Freiburg sind laut Schreiben folgende:

„Die Straßenverkehrsbehörde erhält immer wieder Beschwerden von Fußgängern, dass parkende Fahrzeuge Gehwege derart einschränken, dass ein behinderungsfreies Gehen, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen, nicht möglich ist. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht muss das per Markierung und/oder Beschilderung zugelassene Gehwegparken aufgehoben werden, wenn eine zu geringe Restgehwegbreite vorhanden ist.“

Diese „Restgehwegbreite“ ist ganz klar an vielen Stellen im Stadtteil unterschritten, in den jetzt von der Stadt benannten „Zonen“ entlang der Stadt- und Wintererstrasse besonders oft und deutlich. Der BVH hat das immer wieder beanstandet.

Die Stadt Freiburg führt auch die geltenden Regularien für Parken an – diese sind in der StVo klar und seit vielen Jahren rechtssicher dokumentiert (Zitat aus Schreiben Stadt Freiburg): „Die technischen Regelwerke sehen eine Mindestgehwegbreite von 2,50 m vor. In Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Bei Maßen von 1,50 m und weniger hat die Verkehrsbehörde jedoch keinen Ermessensspielraum mehr und muss handeln.“

Es versteht sich von selbst, dass eine Stadt sich an geltendes Recht gebunden fühlen sollte und auch entsprechend handelt. In dieser Hinsicht sind die nun geplanten Massnahmen „alternativlos“.

Damit es in Zukunft „geregelt“ auf der Parkflächen der Stadt im öffentlichen Raum zugehen kann, plant die Stadt Freiburg folgendes (Zitat aus Schreiben Stadt Freiburg): „Parken auf dem Gehweg soll grundsätzlich nur noch dort zugelassen werden, wo dem Fußverkehr eine ausreichende Restgehwegbreite zur Verfügung steht.“

Wie wird das entlang der fraglichen Strassenabschnitte (Stadt- und Wintererstrasse) aussehen? (Zitat aus Schreiben Stadt Freiburg): „Die Straßenverkehrsbehörde wird (…) die Parksituation neu ordnen und die Parkplätze im genannten Abschnitt der Stadtstraße einseitig an den Fahrbahnrand verlegen. In der Wintererstraße werden die Parkplätze so weit auf die Fahrbahn verschoben, dass eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt. Dadurch kommt es zwangsläufig zu einer Reduzierung des Parkraums.“

Der BVH begrüßt diese (längst überfälligen) Massnahmen – gleichzeitig werden auch die Veränderungen für die Anwohner gesehen, die sich nach anderen Parkmöglichkeiten im Umfeld umsehen müssen. Das ist vor allem im betroffenen Gebiet rund um die Stadtstrasse nicht ganz einfach, da es im historischen Ortskern von Herdern auf Grund der baulichen Situation deutlich weniger Strassenraum als anderswo im Stadtteil gibt.  

Daher hat der BVH schon mehrfach eine bessere „Gesamtbetrachtung“ der Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen angeregt. Aktuell kann man beispielsweise die „Folgen“ der letzten Ausweitung der Anwohnerparkzone exemplarisch in der Sonnhalde „studieren“. Dort ist, am Abzweig von der Hauptstrasse, (noch) kein Anwohnerparken und deshalb wird die vorher wenig „beparkte“, kurvige Steige nun maximal „ausgelastet“. Das führt zu teils gefährlichen Engstellen, die für größere Fahrzeuge wie LKW oder Einsatzwagen nur schwer oder gar nicht manövrierter sind. Keine gute Situation, die aber absehbar war, denn Parkverkehr verlagert sich immer entlang der „Aussengrenzen“ der Anwohnerparkzonen. Auch hier hätte man mit etwas mehr „Weitsicht“ einige Frustrationen und natürlich auch Gefahrenstellen vermeiden können. 

Was „wünscht“ sich der BVH? Ein dauerhaftes wie funktionsfähiges Konzept für den Verkehrsraum im Stadtteil. Dazu gehört die bedarfsorientierte Zahl der (Gesetzes-konformen) Parkflächen ebenso wie ein Fokus auf Entsiegelung/Umnutzung – in den Anwohnerparkzonen steht viel Verkehrs-Fläche zumeist leer und könnte daher anders im Sinne von Aufenthaltsqualität wie Klima- und Umweltschutz genutzt werden. Wo Parkraum knapp ist, muss über Lösungen wie Quartiersgaragen (bspw. im Rahmen der Neuordnung auf dem Behördenpark- oder Landratsamtareal) oder einen noch besseren ÖPNV intensiver nachgedacht werden. Doch dazu muss es einen Austauschprozess mit den Bürgern geben, der hinsichtlich Zeitraum und Zielen alles andere als „ausdiskutiert“ ist. Der BVH bleibt dran! (MG)